Rega Mannheim Regalprüfung

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Regaler.de – Rega Mannheim

Ihr Spezialist für Regalprüfung nach DIN/EN 15635 in Mannheim und dem Rhein Neckar Kreis

Schnell – Kostengünstig – Zuverlässig – Sicher



Warum soll Geprüft werden?

Es besteht eine Gesetzliche Prüfpflicht alle 12 Monate für statische Regalanlagen. 

Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor: 

§ 10 Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs.3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen zu lassen.

Wann und wie oft sollte geprüft werden?


Der Betreiber einer statischen Regalanlage ist für die wöchentliche Überprüfung der Anlage eigenverantwortlich zuständig.
Eine Befähigte Person ist vom Unternehmer hierzu zu benennen.

Bei der gesetzlich Vorgegebenen Inspektion, die alle 12 Monate durch einen Experten erfolgen muss wird eine komplette Prüfung der Reagalanlage durchgeführt.


Unsere dienstleistungen

Wie wird geprüft?

Geprüft werden alle Konstruktionsteile der Regaleanlage wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Anfahrschutz, Seitenträger, Auflagen, Verbindungsstücke, Querbalken, Sicherungen, Verankerungen sowie der allgemeine Zustand der Regalanlage, Ebenso wird auf die Einhaltung der Belastungsangaben des Herstellers und auf die Überlastung der einzelnen Bauteile der Regalanlage geachtet.

Die Prüfung erfolgt nach dem Ampelverfahren mit den 3 Farben

Uneingeschränkt



Es liegen keine Mängel oder Beschädigungen an der Regalanlage vor.

Mängel oder Beschädigungen im geringen Ausmaß vorhanden

Betrieb der Regalanlage eingeschränkt weiter möglich.

Erhebliche Mängel oder Beschädigungen vorhanden

Betrieb der Regalanlage nicht weiter möglich / Sofortige Behebung der Mängel.

Entsprechende Verordnungen lt. Gesetzgebung: 

Warum sollten Sie Regalanlagen vom Spezialisten prüfen lassen ?


Ihre Prüfplicht ergibt sich unter anderem aus der
Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV § 3, § 4, § 9, § 10 )
und dem Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG § 5 ) Wie Sie sicherlich Wissen schreibt der Gesetzgeber allen Betreibern von statischen Regalanlagen eine Experten Inspektion im Abstand von 12 Monaten vor.
Versicherungen und Behörden verweigern im Schadensfall die Leistungen wenn keine entsprechenden Dokumentationen vorhanden sind und abgesehen vom Werterhalt Ihrer Betriebseinrichtungen durch frühzeitige Schadensermitlung, leisten Sie einen Aktiven Schutz, für Ihre Mitarbeiter und Kunden.